Unsere Aufgaben

Wenn Nutztiere geschlachtet werden, ist nur etwa ein Drittel direkt als Fleisch für den Menschen geniessbar. Die restlichen zwei Drittel sind keineswegs Abfall, sondern Produkte mit vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten.

Dienste für die Fleischwirtschaft

Für alle Produkte der Schlachtung und Zerlegung, die nicht durch die Fleischwirtschaft selbst genutzt werden, bietet die Centravo ökologische, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Verwertungsmöglichkeiten als Dienstleistungsbetrieb der Fleischbranche an. Für die Abholung aller tierischen Nebenprodukte und Lebensmittel stellt die Centravo die notwendige Logistik zur Verfügung. Die eingesammelten Rohwaren werden entweder in eigenen, modernen und zukunftsorientierten Produktionsstätten verarbeitet oder mit Partnerbetrieben verwertet. Für alle Rohwaren sind jederzeit sowohl eine lückenlose Rückverfolgbarkeit als auch eine hygienisch einwandfreie Sammlung und Verarbeitung sichergestellt, die im Vergleich mit europäischen Märkten Vorbildcharakter haben.
 

Partner für die Landwirtschaft

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen und kantonalen Anforderungen bietet die Centravo mit dem Einsammeldienst «Tiere ab Hof» einen auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgerichteten Service. Durch diese schnelle und sichere Verwertung der toten Tiere leistet die Centravo einen grossen Beitrag zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen.
 

Service für die Öffentlichkeit

Für die Schweizer Landwirtschaft und als Partner des Bundes und der Kantone übernimmt die Centravo die wichtige Aufgabe der Seuchenbereitschaft. Sollte in der Schweiz eine Tierseuche ausbrechen, können so selbst grosse Mengen anfallender Tierkörper auf fachgerechte Weise schnell und hygienisch verwertet werden. Für tote Tiere, die ausserhalb einer Tierseuche anfallen, betreibt die Centravo entweder eine eigene Sammelstelle oder unterstützt die kantonalen/kommunalen Sammelstellen.
 

Als Vermittlerin zwischen Behörden und Privatwirtschaft hilft die Centravo in allen Fragen der nationalen Entsorgungssicherheit, um die notwendige Eigenständigkeit der Schweiz im Fall von Grenzschliessungen sicherzustellen.