Seuchenbereitschaft

Für die Schweizer Landwirtschaft und als Partner des Bundes und der Kantone ist die GZM AG in den nordwest- und westschweizer Kantonen für die Seuchenbereitschaft zuständig. Sie sichert auch für den Extremfall die Kapazitäten, um innert kürzester Zeit grosse Mengen infektiöser Tierkörper sicher abholen zu können.

Auf Grund ihrer Kapazität zur Verarbeitung von Tierkörpern wurde die GZM von 11 Kantonen mit der Seuchenbereitschaft beauftragt (AG, BE, BL, BS, FR, GE, JU, NE, SO, VD, VS).

Damit ist die GZM jederzeit in der Lage, die geeignete Transportkapazität und das geschulte Personal zur Verfügung zu stellen, um die von den kantonalen Veterinär-Instanzen getöteten Tiere ohne Infektionsrisiko abzutransportieren und in den Anlagen in Lyss zu verwerten.

Grundsätzlich werden in der Schweiz -  auch im Seuchenfall - keine Tierkörper verbrannt, sondern sofort abgeholt, anschliessend sterilisiert und zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet. Die Endprodukte werden dann der Verbrennung zugeführt.

Für die Seuchenbereitschaft wurde eine entsprechende Organisation entwickelt. Für das Einsammeln der Tiere stehen spezielle Ausrüstungen mit Desinfektionsgeräten,  Mulden und Ladefahrzeugen bereit.

Die Seuchenbereitschaft ist von enormer Bedeutung für das Wohl und den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in unserem Land.
 

Tierseuchendossier - aktualisiert 2020

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Seuchendossier