Seuchenbereitschaft

Für die Schweizer Landwirtschaft und als Partner des Bundes und der Kantone ist die Circuvalor in den Nordwest- und Westschweizer Kantonen für die Seuchenbereitschaft zuständig. Sie sichert auch für den Extremfall die Verarbeitungskapazitäten, um innerhalb kürzester Zeit grosse Mengen infektiöser Tierkörper sicher zu entsorgen und zu verarbeiten.

Wir sind bereit

Auf Grund ihrer Kapazität zur Verarbeitung von Tierkörpern wurde die Circuvalor von 11 Kantonen mit der Seuchenbereitschaft beauftragt (AG, BE, BL, BS, FR, GE, JU, NE, SO, VD, VS). Damit ist die Circuvalor jederzeit in der Lage, die geeignete Transportkapazität und das geschulte Personal zur Verfügung zu stellen, um die von den kantonalen Veterinär-Instanzen getöteten Tiere ohne Infektionsrisiko abzutransportieren und in den Produktionsanlagen in Lyss zu verwerten. Grundsätzlich werden in der Schweiz – auch im Seuchenfall – keine Tierkörper verbrannt, sondern durch eine eingespielte Logistik abgeholt, anschliessend sterilisiert und zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet. Diese Endprodukte werden dann thermisch verwertet.

 

Für die Seuchenbereitschaft wurde eine entsprechende Organisation entwickelt. Für das Einsammeln der Tiere stehen spezielles technisches Equipment mit Desinfektionsgeräten, Mulden und LKW bereit. Die Seuchenbereitschaft ist von enormer Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und das Tierwohl in der Schweiz.

Wir unterstützen beim Ausbruch einer Tierseuche

Finden Sie wichtige Informationen, Beschreibungen und Checklisten in unserem Dossier.

FAQs

Was ist die Seuchenbereitschaft und wer ist zuständig?

Die Swiss Circuvalor AG ist in den nordwest- und westschweizer Kantonen für die Seuchenbereitschaft zuständig. Als Partner des Bundes und der Kantone sichert sie die nötigen Kapazitäten, um im Extremfall grosse Mengen infektiöser Tierkörper innert kürzester Zeit sicher abholen zu können.

Die Swiss Circuvalor ist von 11 Kantonen mit der Seuchenbereitschaft beauftragt:

  • AG, BE, BL, BS, FR, GE, JU, NE, SO, VD, VS

In der Schweiz werden Tierkörper – auch im Seuchenfall – grundsätzlich nicht verbrannt. Der Ablauf ist wie folgt:

  • Sofortige Abholung der getöteten Tiere
  • Sterilisierung in den Anlagen in Lyss
  • Verarbeitung zu Tiermehl und Tierfett
  • Anschliessende Verbrennung der Endprodukte

Die Tötung erfolgt durch die kantonalen Veterinär-Instanzen. Die Swiss Circuvalor stellt anschliessend die geeignete Transportkapazität sowie das geschulte Personal zur Verfügung, um die Tierkörper ohne Infektionsrisiko abzutransportieren und in Lyss zu verwerten.

Für das Einsammeln der Tiere stehen speziell ausgerüstete Fahrzeuge und Geräte bereit:

  • Desinfektionsgeräte
  • Mulden
  • Ladefahrzeuge

Die Seuchenbereitschaft ist von enormer Bedeutung für das Wohl und den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier in der Schweiz. Sie gewährleistet, dass im Ausbruchsfall schnell, sicher und kontrolliert gehandelt werden kann – und verhindert eine weitere Ausbreitung von Infektionskrankheiten.

Die Schweiz setzt auf eine ressourcenschonende Verarbeitung: Tierkörper werden sterilisiert und zu Tiermehl und Tierfett verarbeitet. Erst die Endprodukte werden der Verbrennung zugeführt. Dies reduziert Umweltbelastungen und entspricht dem Grundsatz der Verwertung vor Entsorgung.

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