Entsorgung tierischer Reststoffe

Die Centravo-Gruppe übernimmt wichtige Aufgaben bei der Entsorgung tierischer Reststoffe. Unsere Dienste richten sich einerseits an die Landwirtschaft, für die wir einen Tierabtransport ab Hof anbieten, andererseits an Kantone und Privatpersonen, für die wir Tierkörpersammelstellen bedienen.

Für die Landwirtschaft

Abtransport ab Hof

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen regionalen und kantonalen Anforderungen bietet die Centravo-Gruppe mit dem Einsammeldienst «Tiere ab Hof» einen auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft ausgerichteten, flexiblen und zuverlässigen Service. Für den Notfall steht rund um die Uhr, sogar am Wochenende und an den Feiertagen, eine leistungsfähige Logistikflotte mit geschultem und hilfsbereitem Personal für den notwendigen Abtransport zur Verfügung. Selbst in unwegsamen Gebieten der Alpen wird so – teilweise gemeinsam mit Flugdiensten – jederzeit eine speditive Abholung der Tierkörper unter Berücksichtigung der notwendigen Hygieneanforderungen gewährleistet.

 

Durch diese schnelle und sichere Verwertung der toten Tiere des Landwirtschaftssektors leistet die Centravo einen grossen Beitrag bei der Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen. Der Abholdienst ist zuständig für das Gebiet der Kantone AG, BE, BL, BS und SO.

Der Pikettdienst ist während 365 Tagen im Jahr erreichbar.

Bevor Sie uns kontaktieren

Benötigen Sie den Abholdienst «Tiere ab Hof», so halten Sie für den Anruf bitte Folgendes bereit:

  • Name, Telefonnummer
  • Adresse, Zufahrtsmöglichkeit
  • Art des toten Tieres,
  • ungefähres Gewicht

Kontakt

Rufen Sie uns gerne jederzeit an:

Für Tierkörper-Sammelstellen

Wichtige Informationen

Für eine korrekte Entsorgung braucht es eine korrekte Bereitstellung des Entsorgungsmaterials in der Tierkörpersammelstelle. Damit wir unseren Job gut machen können, zählen wir auf Ihre Mithilfe!

Kontakt

Haben Sie weitere Fragen zur Tierkörperentsorgung?
Rufen Sie uns gerne an:

Gib hier deine Überschrift ein

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Wie melde ich eine Abholung an?

Die Anmeldung erfolgt telefonisch. Bitte folgende Angaben bereithalten:

  • Name, Vorname und Adresse des Tierhalters
  • TVD-Betriebsnummer
  • Abholadresse, Zufahrtsbeschreibung und genauer Abholort (z. B. Weide, Hofplatz)
  • Festnetz- und Mobilnummer
  • Tiergattung, ungefähres Gewicht; bei Rindern zusätzlich das Alter
  • Bei Pferden: Microchipnummer oder UELN-Nummer

Bürozeiten: 032 387 47 87
Ausserhalb Bürozeiten (Pikett): 032 384 33 33

Aufträge, die bis 08.00 Uhr (Montag bis Freitag) eingehen, werden am selben Tag ausgeführt. Später eingehende Aufträge können auf den nächsten Arbeitstag verschoben werden.

ANNAHMEBEDINGUNGEN

Welches Mindestgewicht gilt für die Direktabholung ab Hof?

Die Mindestgrenze liegt bei 200 kg (Kanton Solothurn: 150 kg). Leichtere Tierkörper sowie ausgeschlachtete Tiere müssen bei einer regionalen Tierkörpersammelstelle abgegeben werden. Bei Unterschreitung des Mindestgewichts entstehen dem Auftraggeber Mehrkosten.

  • Tier korrekt kennzeichnen und identifizieren
  • Injektionskanülen (Euthanasie) vor dem Abtransport entfernen und fachgerecht entsorgen
  • Bei Rindern: 5 TVD-Tiernummer-Kleber bereitstellen (wenn möglich)
  • Bei Pferden: ohne Hufeisen, ohne Saumzeug und ohne Sattel
  • Abholort ausserhalb der Stallung, gut zugänglich wählen

Die Zufahrt muss für einen Lastwagen problemlos befahrbar sein:

  • Gesamtgewicht bis 26 t, Höhe 3,80 m
  • Ausreichende Wendemöglichkeit vorhanden
  • Fahrzeug muss auf festem Untergrund stehen können

Alpen werden nur befahren, wenn gut ausgebaute, LKW-zugelassene Strassen vorhanden sind.

Bei Verdacht auf Kontamination durch Seuchen oder Gifte besteht eine obligatorische Meldepflicht gegenüber der Swiss Circuvalor und dem kantonalen Veterinäramt. Verursacher können für Folgeschäden haftbar gemacht werden.

WOCHENENDEN, FEIERTAGE & NOTFÄLLE

Werden Abholungen auch am Wochenende durchgeführt?

Aufträge, die am Samstag nach 10.00 Uhr oder am Sonntag eingehen, werden erst am Montag ausgeführt. An Feiertagen erfolgt die Ausführung am nächsten Arbeitstag.

Ja, in folgenden Fällen ist eine Abholung auch ausserhalb der regulären Zeiten möglich:

  • Springkonkurrenzen, Rennanlässe und andere öffentliche Veranstaltungen
  • Unfälle (z. B. Autobahn, SBB)
  • Katastrophenfälle (Überschwemmungen, Brände etc.)
  • Seuchenfälle
  • Besondere Tierhaltungen (z. B. Zoo), wenn ausdrücklich gewünscht oder notwendig
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